Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht umfasst zunächst das sog. kollektive Arbeitsrecht und in diesem Zusammenhang insbesondere das Betriebsverfassungsrecht, d.h. die Beteiligung der Organe der Betriebsverfassung wie der Verbände (Gewerkschaften, Arbeitgebervereinigungen), des Betriebsrates, des Gesamtbetriebsrates, der Auszubildendenvertretung. Ferner beinhaltet das Arbeitsrecht das sog. Individual-Arbeitsrecht, welches den Schwerpunkt meiner Tätigkeit bildet und die Beziehungen der einzelnen Arbeitnehmer zum jeweiligen Arbeitgeber regelt. Oftmals besteht natürlich auch ein Bezug zu kollektivrechtlichen Regelungen, etwa bei der Anwendung von Tarifverträgen.
Ich berate und vertrete Firmen, aber auch Privatpersonen, bereits bei der Anbahnung und Begründung von Arbeitsrechtsverhältnissen. Dadurch kann im Vorfeld rechtliche Klarheit zwischen den Vertragspartnern und ein verbindlicher Vertrag geschaffen werden, der gegenseitige Rechte und Pflichten gleichermaßen zugeschnitten auf den jeweiligen Einzelfall regelt. Meine Erfahrungen zeigen, dass bereits an dieser Stelle späteren streitigen Auseinandersetzungen wirksam vorgebeugt werden kann.
In der Mehrzahl der Fälle liegt jedoch bereits eine Störung des Arbeitsverhältnisses vor. Hier lege ich ein besonderes Augenmerk auf das Ausloten und Nutzen von Möglichkeiten der außergerichtlichen Einigung, da es sich insbesondere beim Arbeitsrecht um ein die persönliche Lebensführung jedes Einzelnen elementar betreffendes Rechtsgebiet handelt und insbesondere dem Verlust des Arbeitsplatzes oft eine soziale Schlechterstellung folgt. Dennoch lässt sich eine gerichtliche Auseinandersetzung meist nicht vermeiden. Das gilt vor allem, wenn Forderungen trotz Mahnungen nicht ausgeglichen werden, eine Verständigung wegen verhärteter Fronten wesentlich erschwert ist oder eine Kündigung ausgesprochen wurde.
Da hinsichtlich der Geltendmachung von arbeitsrechtlichen Ansprüchen häufig recht kurze Fristen laufen, etwa die 3-wöchige Klagefrist gegen eine schriftliche Kündigung oder Verfallsfristen für Zahlungsansprüche, ist zügiges Handeln unbedingt erforderlich. Ich werde laufende Ansprüche umfassend prüfen und diese fristwahrend geltend machen.
Ich berate und vertrete Sie zum Beispiel zu nachfolgenden Schwerpunkten:
- Kündigungen
- Kündigungsschutzklagen
- Abmahnungen
- Abfindungen/Lohnansprüche
- Aufhebungsverträge
- Abwicklungsverträge
- Gestaltung von Arbeitsverträgen
- Änderungskündigungen
- Versetzungen /Abordnungen/Umgruppierungen
- Altersteilzeit/Altersteilzeitmodelle
- Betriebsvereinbarungen
- Betriebsverfassungsrecht Mitbestimmung
- Personalvertretungsrecht
- Mitarbeitervertretungsrecht
- Klageverfahren /Beschlussverfahren
- Arbeitszeugnisse
- Befristung und Entfristung von Arbeitsverträgen
Die häufigsten Fragen aus dem Bereich Arbeitsrecht:
- Welche Kündigungsfristen müssen eingehalten werden?
- Darf ich während einer Krankheit gekündigt werden?
- Ist eine Kündigung in der Probezeit trotz Krankheit wirksam?
- Wie oft darf mein Arbeitsvertrag befristet werden?
- Auf welche Formulierungen im Arbeitszeugnis muss ich als Arbeitnehmer besonders achten?
- Was kann man gegen eine Abmahnung tun?
- Darf ein Arbeitgeber eine Nebentätigkeit verbieten bzw. muss er sie ausdrücklich genehmigen?
- Wird eine Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?
- Wer haftet bei einem Arbeitsunfall?
- Wann und wie muss man eine Kündigungsschutzklage einreichen?
- Wie lang darf die Probezeit höchstens sein?
- Wann kann eine Rückzahlung der Abfindung oder des Weihnachtsgeldes oder der Gratifikation verlangt werden?
- Wann kann man versetzt oder abgeordnet werden?
- Welche Auswirkungen hat ein Betriebsübergang?