Privates Baurecht
Im Rahmen eines Bauvorhabens kommt es häufig zu komplexen Geflechten von vertraglichen Beziehungen.
Die stets im Mittelpunkt stehende Vertragsbeziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer hat hierbei entscheidenden Einfluss auf die anderen Rechtsverhältnisse.
Der Bauvertrag bietet in den meisten Fällen erst die Grundlage für alle weiteren Vertragsbeziehungen, die sich regelmäßig auch inhaltlich nach ihm richten müssen. Beide Hauptbeteiligte, Bauherr und Bauunternehmer, beauftragen häufig bereits vor Beginn der Baumaßnahme Fachleute und Ratgeber, auch Gehilfen, Lieferanten und Kunden, die die bestehenden Risiken möglichst minimieren sollen, um die Erstellung des Bauwerkes fachgerecht zu ermöglichen beziehungsweise effektiv zu gestalten. Da sich aus einem Baugeschehen vielfältige Besonderheiten ergeben, sind vom Gesetzgeber spezielle Rechtsnormen geschaffen worden, die diesen Besonderheiten Rechnung tragen, z.B. Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) und Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Ich berate und vertrete Sie zum Beispiel zu folgenden Schwerpunkten
- bei der Durchsetzung Ihrer werkvertraglichen Ansprüche
- bei der Durchsetzung Ihrer Vergütungsansprüche nach der HOAI
- bei der Durchsetzung von Kontroll- und Gewährleistungsansprüchen
Neben der Durchsetzung von werkvertraglichen Ansprüchen ergeben sich bei der Prüfung von Bauverträgen und Architektenverträgen klassische Beratungsfelder. Im Rahmen der Erstberatung lote ich die Ihnen zustehenden Ansprüche aus und spreche Ihnen eine an den Erfolgsaussichten und am Kostenrisiko ausgerichtete Empfehlung für Ihr weiteres Vorgehen aus.