Ehescheidung

Wenn Sie heiraten oder sich scheiden lassen wollen, ändert sich auch Ihr Rechtsverhältnis untereinander. Gleiches gilt, wenn jemand geboren wird oder stirbt.


Zu meiner gestaltenden Beratung gehört die private Vermögensvorsorge. Dazu zählt die Gestaltung von Verträgen vor Eheschließung, bei Trennung oder Scheidung ebenso wie das Erarbeiten testamentarischer Verfügungen. Ich weiß, dass je nach Einzelfall gesellschafts- und steuerrechtliche, aber auch immobilienrechtliche Erwägungen für Sie wichtig sind. Ich biete Ihnen die Schnittstelle zur Bewertung von Immobilienvermögen, damit Sie eine solide Verhandlungsgrundlage z.B. bei Vermögensauseinandersetzungen erhalten.


Sollten Sie nicht vorgesorgt haben, benötigen Sie gerade im Fall der Trennung eine „Erste-Hilfe-Beratung“: Wieviel Unterhalt steht meinen Kindern und mir zu? Kann ich bereits jetzt Vermögenspositionen sichern? Wem steht die Wohnung zu? und viele Fragen mehr. Ich helfe bei Ihrer Trennung und Scheidung hinsichtlich aller sich daraus ergebenden persönlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen: Diese betreffen die Bereiche eheliches Güterrecht und Zugewinn, Unterhalt für Kinder und den Ehegatten, Rente, Sorgerecht und Umgangsrecht für die Kinder.


Selbstverständlich vertreten wir Sie vor Gericht.

Umgangsrecht

Folgende Personen haben ein Umgangsrecht:


  • das Kind
  • die Mutter bzw. der Vater
  • Großeltern
  • Geschwister
  • Stiefeltern
  • Pflegeeltern


Der Gesetzgeber hat zur Häufigkeit der Besuche keine Richtlinie geben wollen. Wie oft Sie also Ihr Kind sehen dürfen, müssen Sie mit dem anderen Elternteil absprechen und gemeinsam eine für Ihren Fall passende Regelung finden.


In der Regel wird ein Umgangsrecht alle 14 Tage von Freitagnachmittag bis Sonntagabend gewährt, sowie einen Tag der hohen Feiertage (Ostern, Weihnachten) und unter Umständen einen Teil der Schulferien.


Bei jüngeren Kindern (bis Grundschulalter) muss nicht unbedingt eine Übernachtung oder ein längerer Ferienbesuch gewährt werden.


Wichtig ist für das Kind, dass die Besuche regelmäßig stattfinden und das Kind weiß, wann es den anderen Elternteil wieder sieht. Ein periodischer Umgang von jeweils kurzer Dauer ist gegenüber längeren zusammenhängenden Aufenthalten grundsätzlich die bessere Lösung. Berücksichtigen Sie auch das andere Zeitempfinden des Kindes.


Entscheidend ist letztlich, wie die bisherigen Besuche organisiert waren und geklappt haben.


Ich helfe Ihnen, Ihr Umgangsrecht außergerichtlich oder gerichtlich durchzusetzen oder bei Kindeswohlgefährdung einzuschränken.

Sorgerecht

Mit dem Sorgerecht sind alle Rechten und Pflichten der Eltern gegenüber ihren Kindern gemeint. Der Begriff umfasst sowohl die Sorge, d.h. das "Sich - kümmern", um das Wohl des Kindes selbst, als auch um das Vermögen des Kindes. Sorgerecht heißt also einfach: Wer muss und darf Entscheidungen über das Leben und das Vermögen des Kindes treffen? Wer trägt die Verantwortung?


Ich helfe Ihnen das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind zu erstreiten, sei es für eheliche oder nichteheliche Kinder. Zudem unterstütze ich Sie in gerichtlichen Verfahren, um das Sorgerecht einem Elternteile abzuerkennen.

Nach dem neuen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21.07.2010 (1BvR 420/09; Link siehe unten) können ledige Väter nun das Sorgerecht auch unabhängig von der Zustimmung der Mutter erhalten - auch in Altfällen.

Unterhalt

Zu unterscheiden ist hierbei zum einen Unterhalt für Kinder und zum anderen Unterhalt für den Ehepartner, hierbei speziell zwischen Trennungsunterhalt, Nachscheidungsunterhalt und Betreuungsunterhalt.

Kindesunterhalt

Einen Unterhaltsanspruch hat grundsätzlich jedes minderjährige Kind - unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht.


Auch volljährige Kinder haben einen Unterhaltsanspruch, wenn sie noch zu Hause bei einem Elternteil wohnen und noch in die Schule gehen. Selbst wenn sie ausgezogen sind haben Sie einen Unterhaltsanspruch bis zum Abschluss der Berufsausbildung oder Studiums.