Mietrecht

Im Rahmen des Mietrechts beschäftige ich mich mit sämtlichen Problemen, die während eines Mietverhältnisses auftreten können. Ich entwerfe für Vermieter Mietverträge, Nachtrags- oder Aufhebungsvereinbarungen, fertige Kündigungs- und Mieterhöhungsschreiben an und setzen diese gerichtlich durch. Ich berate Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen, Mietzinsansprüchen und Mieterhöhungen. Ich bin sowohl für Vermieter als auch für Mieter tätig. Durch die parallele Vertretung von Vermietern und Mietern wird insbesondere der Blick geschärft, was aus Sicht der jeweiligen Partei möglich und durchsetzbar ist. Hierbei unterscheidet man zwischen Wohnraum- und Gewerberaummietrecht.


Im Gewerblichen Mietrecht berate und vertrete ich Sie zum Beispiel zu folgenden Schwerpunkten


  • Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Gewerbemietverträgen 
  • Beratung bei der Durchführung und der Beendigung von Gewerbemietverträgen 
  • Prozeßführung, insbesondere im Zusammenhang mit Kündigungen, rückständigen Mietzahlungen, Sicherheitenverwertungen und Schadensersatzforderungen
  • Allgemeine zivilrechtliche Prozeßführung
  • Außergerichtliche Prüfung von prozessualen Erfolgsaussichten behaupteter Ansprüche und Rechte auf Kläger- und Beklagtenseite