Strafrecht

Voraussetzung einer erfolgreichen Verteidigung sind zwei Punkte:


1. Es ist dringend anzuraten, so früh als möglich Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufzunehmen, der spezialisiert ist auf Strafverteidigungen. Auf diese Art und Weise kann vermieden werden, dass Fehler gemacht werden, die später oft kaum mehr auszumerzen sind.



2. Der Betroffene sollte auf jeden Fall vermeiden, sich selbständig und ohne anwaltliche Rücksprache gegenüber der Polizei zu äußern, da eine derartig frühzeitige Aussage zwar im Moment das Gewissen erleichtern mag, im späteren Verfahrensverlauf aber womöglich bereut werden und einen nicht mehr wieder gutzumachenden Fehler bedeuten kann.



MEIN TIPP IST: GRUNDSÄTZLICH KEINE AUSSAGE BEI DER POLIZEI ZU MACHEN, SONDERN, WENN ÜBERHAUPT, ERST IN EINEM SPÄTEREN VERFAHRENSSTADIUM DURCH EINEN ANWALT MACHEN ZU LASSEN.



Ich bin auf allen Gebieten des Strafrechts spezialisiert. Meine Strategie ist Kompetenz, Schnelligkeit, Flexibilität, Erreichbarkeit und Vernetzung.

Schwerpunkte sind die Strafverteidigung im Allgemeinen Strafrecht (z.B.: Körperverletzung, Betrug, Diebstahl, Raub ua.), im Jugendstrafrecht und im Betäubungsmittelstrafrecht. Ich vertrete Sie auch als Pflichtverteidiger vor allen Gerichten – deutschlandweit. Im Rechtsmittelverfahren wie Berufung oder Revision stehe ich an Ihrer Seite. Sollten Sie sich in Untersuchungshaft befinden, werde ich Sie umgehend besuchen, um mit Ihnen zusammen, schnellst möglich Ihre Freilassung zu erwirken. Das strafrechtliche Mandat umfasst aber nicht nur die Verteidigung des Beschuldigten bzw. angeklagten Mandanten, sondern auch die Nebenklagevertretung. Das Opfer einer Straftat - die nebenklageberechtigte Person - bedarf der anwaltlichen Unterstützung, um über seine Zeugenstellung hinaus aktiv seine Prozessrechte im Strafverfahren ausüben zu können.


Strafanzeige, Durchsuchung, Festnahme, Untersuchungshaft, Strafbefehl, Anklageschrift, Ermittlungsverfahren – sieht sich der Bürger mit dem Strafrecht konfrontiert, überwiegt in aller Regel die Hilflosigkeit. Das Strafrecht ist für den Beschuldigten schwer zu durchschauen, der Kontakt mit Polizei und Staatsanwaltschaft schüchtert ein, die Sprache der Juristen ist unverständlich. Häufig kennt der Beschuldigte seine Rechte nicht, und wenn er sie kennt, weiß er oft nicht, wie er diese Rechte gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht effektiv durchsetzen kann. 


Der Strafverteidiger hat die Aufgabe, dem Betroffenen in dieser Situation zur Seite zu stehen. Er muss die Rechte des Beschuldigten auf „Augenhöhe“ mit der Staatsanwaltschaft und dem Richter wahrnehmen und durchsetzen, den Beschuldigten schützen und ihm helfen, gemeinsam mit ihm eine Verteidigungsstrategie zu entwerfen. Dazu gehört, dem Beschuldigten den Ablauf des strafrechtlichen Verfahrens genau zu erläutern und ihn gegebenenfalls auf die Hauptverhandlung vorzubereiten.


In seiner Kontrollfunktion überwacht der Strafverteidiger das Strafverfahren und achtet auf die Rechtmäßigkeit. Sieht er die Rechte seines Mandanten verletzt, kann er aus eigenem Recht Berufung oder Revision einlegen.


Die Aufklärungsfunktion des Strafverteidigers besteht darin, den Sachverhalt auch zugunsten des Beschuldigten aufzuklären, die entlastenden Tatsachen und die für den Beschuldigten sprechenden Umstände zu ermitteln und im Strafverfahren vorzutragen. In diesen Funktionen ist der Strafverteidiger streng parteilich. Engagierte Strafverteidigung orientiert sich immer allein an den Interessen des Mandanten. Sie hilft Nachteile zu vermeiden!