Verkehrsrecht

Ich übernehme die Verteidigung sämtlicher Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeitenverfahren (Bußgeldsachen).



Bei drohenden Fahrverboten sollten sie sich rechtzeitig bei mir melden. In sehr vielen Fällen kann ich das Fahrverbot beseitigen!



Bei der Fahrerlaubnisentziehung muss der Führerschein wieder ganz neu beantragt werden. Eventuell muss die Eignung durch ein medizinisch/psychologisches Gutachten (MPU) nachgewiesen werden. Hierbei können der Führerscheinstelle jedoch vielfältige Fehler unterlaufen. Eine Überprüfung der Führerscheinentziehung oder der Anordnung eines MPU-Gutachten sollte daher immer erfolgen.



Im Bereich des Verkehrszivilrechts berate und vertrete ich meine Mandanten bei Sach- oder Personenschäden, die sich durch Straßenverkehrsunfälle ergeben Aufseiten der Versicherer sitzen Sachbearbeiter, die sich in ihrem täglichen Geschäft bestens auskennen. Diese arbeiten natürlich nicht für Sie, sondern für ihren Arbeitgeber, den Versicherer. Ein Anwalt ist daher in der Regel für Sie finanziell vorteilhaft - oder wissen sie z.B. welches Schmerzensgeld Ihnen zusteht, was ein Haushaltsführungsschaden ist, ob die Mithaftungsquote, die Ihnen der Versicherer anrechnen will richtig ist, bei welcher Schadenshöhe Sie einen Sachverständigen beauftragen können oder ob Sie den Gutachter der Versicherung akzeptieren müssen und was die Gefährdungshaftung bzw. verschuldensunabhängiges Schmerzensgeld ist ? Ein Anwalt hat hier den Überblick und berät Sie objektiv; er vertritt Ihre Interessen ! In der Praxis ist zu beobachten, dass die Versicherung des Schädigers selten als "Gegner" angesehen wird, der natürlich seine Interessen wahren will.


Die gegnerische Versicherung muss zudem bei einem unverschuldeten Unfall die Kosten Ihres Rechtsanwaltes übernehmen. Bei einer Mithaftung in dem Verhältnis, in dem sie zum Ausgleich des Schadens verpflichtet ist. Sollten Sie eine Rechtschutzversicherung für Verkehrsrecht abgeschlossen haben, ist die Gebührenfrage für Sie auch uninteressant.