Allgemeines Zivilrecht
Das allgemeine Zivilrecht ist ein umfassendes Rechtsgebiet, mit dem jeder von uns - sei es als Bürger oder als Vertreter einer Firma - konfrontiert wird. Denken Sie nur an Streitigkeiten beim Kauf eines Pkw´s oder bei der Geltendmachung von Mängeln. Aber auch Fragen des Nachbarschaftsrechts, des Schadensersatzes und der ungerechtfertigten Bereicherung fallen in das Sachgebiet des allgemeinen Zivilrechts.
Selbst spezielle Bereiche wie das Verkehrsrecht, das Baurecht, das Mietrecht, das Arbeitsrecht u. a. sind mit ihren Grundsätzen im allgemeinen Zivilrecht verankert. Aus diesem Grund muss in der Beratung der Sachverhalt detailliert aufgeklärt werden, um Ihr Problem direkt dem Rechtsgebiet zuzuordnen. Erst dann können Chancen und Risiken hinsichtlich des von Ihnen angestrebten Erfolges erörtert werden.